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Neue GAV Mindestlöhne ab 1.1.2020

GAV

Der GAV der Reinigungsbranche sieht für 2020 wieder Erhöhungen des Mindestlohnes vor. Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass Lohnerhöhungen in Zukunft nicht mehr an das Dienstalter, sondern an die Ausbildung geknüpft werden. Mitarbeiter und Reinigungsunternehmen haben so dasselbe Ziel: Mit möglichst gut ausgebildeten Mitarbeitern eine gute Leistung zu erbringen.

Übrigens: Die ARAG Aktiv-Reinigungen AG und die Hauswartungen AG bezahlen Löhne, die deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Wir sind ferner der Überzeugung, dass aber auch ein gutes Arbeitsklima und der gegenseitige respektvolle Umgang in einem Unternehmen wichtig ist. So schaffen wir es, gute Mitarbeiter über Jahrzehnte zu binden.

Mehr zum Thema GAV und den aktuellen Entwicklungen finden Sie auf der Webseite Reine Profis.